Ladenschluss fällt: Warum besuchen die Opfer nicht ihre Politiker – rund um die Uhr?


Wenn heute im Bundesrat die Föderalismusreform verabschiedet wird, brechen für die Beschäftigten im Einzelhandel harte Zeiten an. Dann geht nämlich die Zuständigkeit für die Ladenschlussgesetzgebung auf die Bundesländer über. Und die meisten der Landesregierungen wollen die Öffnungszeiten – außer an Sonntagen – völlig freigeben. Das berichten u.a. „Frankfurter Rundschau“, „Stuttgarter Zeitung“ und „tagesschau.de“.

Für viele Beschäftigten im Einzelhandel bedeutet dies entweder unsoziale, familienfeindliche Arbeitszeiten ohne finanziellen Ausgleich – oder Arbeitslosigkeit. Denn Experten erwarten einen weiteren Konzentrationsschub durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten, weil kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr mithalten können.

Doch nur die saarländische CDU-Regierung wird aus diesem Grund den Ladenschluss beibehalten. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen erhoffen sich von einer werktäglichen Rund-um-die-Uhr-Freigabe zusätzliche Umsätze im Einzelhandel, auch wenn der Kieler CDU-Wirtschaftsminister Austermann im NDR-Interview einräumen musste, dass die Bürger im nächsten Jahr weniger Geld zum Ausgeben haben werden.

Mecklenburg-Vorpommern will zusätzlich zu den Werktagen sogar noch den Sonntag freigeben, offenbar hält die dortige rot-rote Regierung ihre Bürger für besonders vermögend.

Die Opfer dieser „Reform“ haben allerdings ein Stück weit auch selber Schuld, weil sie sich alles gefallen lassen. Warum vergelten sie zum Beispiel nicht Gleiches mit Gleichem und besuchen ihre Volksvertreter ebenfalls rund um die Uhr?

rgm

Telekom-Sondergesetz: Warum werden 15.000 Beamte frühpensioniert und nicht versetzt?


Während Arbeitsminister Müntefering die Rente mit 67 propagiert,
soll auf Wunsch von Kanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück
der Bundesrat per Sondergesetz Telekom, Post und Postbank erlauben, 15.000 Beamte bereits mit 55 Jahren in den Ruhestand zu schicken.

Der Grund: Die 15.000 Beamten stammen noch aus den Zeiten der Deutschen Bundespost und werden heute nicht mehr gebraucht. „Aber warum hat man nicht das Nächstliegende getan, nämlich die Beamten woanders zu beschäftigen?“ fragt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Online-Ausgabe. Schließlich handele es sich dabei häufig um hochqualifizierte Fernmeldetechniker, die sich auch in andere Tätigkeiten einarbeiten könnten.

Die Antwort: Der Versetzung von Beamten auf ganz andere Stellen sind Grenzen gesetzt, die neue Beschäftigung muss „amtsangemessen“ sein, heißt es im Beamtengesetz.

Warum wird dann statt des Sondergesetzes zur Frühpensionierung nicht einfach das Beamtengesetz geändert, fragen sich sicher nicht nur die Hartz IV-Opfer, die gezwungen sind, jeden schäbigen Sklavenjob anzunehmen.

rgm

Emissionshandel: Warum sagt niemand, dass die Stromversorger ihre Kunden betrügen?


Dass die Bundesregierung die CO2-Emissionsberechtigungen den Energieunternehmen schlichtweg schenkt und damit auf Milliarden- einnahmen verzichtet, ist angesichts der chronisch klammen Staatskasse ohnehin ein Skandal.

Dass die Versorger aber dennoch auf ihre Strompreise „Anschaffungs- kosten“ entsprechend dem Marktwert der Emissionszertifikate aufge- schlagen haben, ist schlicht und einfach Betrug.

Was würde Ihnen wohl passieren, wenn sie in Ihrer Spesenabrechnung Benzinkosten anführten, die Sie gar nicht verauslagt haben? Das wäre Spesenbetrug und womöglich ein Kündigungsgrund.

Außer, Sie sind ein Energiekonzern.

rgm

Diskriminierung doch ein bisschen okay?


Die CDU/CSU hat nun doch eine Aufweichung des geplanten Gleichbehandlungsgesetzes erreicht. Wie die Online-Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ (FTD) meldet, soll das Recht der Gewerkschaften, gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu klagen, nicht in kleinen Firmen gelten.

Außerdem wird die Beweislast nun doch den Opfern aufgebürdet. Erst wenn sie „Indizien“ für ihre Diskriminierung bewiesen haben, muss der Arbeitgeber seinerseits den Gegenbeweis antreten.

Nachzuvollziehen ist die Logik der CDU/CSU nicht. Entweder jemand wurde diskriminiert oder er wurde nicht diskriminiert. Was hat das denn damit zu tun, ob der Täter ein großer oder kleiner Betrieb bzw. Vermieter ist?

Wird demnächst auch der Vergewaltigungsparagraph gelockert, weil Mitarbeitern von Kleinfirmen keine Triebkontrolle zugemutet werden kann?

rgm

Vogelgrippe, Hochwasser, Sturmschäden:       Wo bleibt eine Katastrophen-Haftpflicht?


Die Sendung „Länderspiegel“ im ZDF berichtete soeben von der Insel Rügen. Die Vogelgripppe ist zwar seit zwei Monaten vorbei, doch für die Insulaner noch lang nicht ausgestanden. Im Gegensatz zu früheren Jahren ist jetzt zu Pfingsten kaum ein Hotel ausgebucht. Von 40 Prozent Ausfall spricht ein Hotelbesitzer. Nicht besser geht es den Landwirten, die von Eiern oder Geflügelzucht leben. Teilweise wurde ihnen im Februar der komplette Tierbestand getötet.

Warum wird nicht gesetzlich eine bundesweite betriebliche Katastrophen-Haftpflicht vorgeschrieben, die alle Unternehmen für derartige Schicksalsschläge absichert? Die Gastronomie auf Rügen gegen solche Ausfälle wie durch die Vogelgrippe, die Elb- oder Donauanlieger gegen Hochwasser, die Bergbewohner gegen Lawinen, küstennahe Betriebe gegen Sturm- oder Flutkatastrophen?

Aber keine private Versicherung, die Gefährdete von vornherein ausschließt oder den Opfern dann doch nichts bezahlt, weil ihre Aktionäre darunter leiden könnten. Eine öffentlich-rechtliche Versicherung wie die Unfallhaftpflicht der Berufsgenossenschaften, in die jeder Betrieb einzahlen müsste, aber auch jeder im Katastrophenfall Ansprüche hätte, staatlich verbürgt.

Dann würde die existenzielle Bedrohung Einzelner auf die vielen hunderttausend Schultern derjenigen Betriebe verteilt, die das Glück haben, von keinen Katastrophen behelligt zu werden.

Solidarprinzip nennt sich so etwas. Es ist eine der Errungenschaften, die die Zivilisation vom Dschungel unterscheiden.

Sklavenbranchen: Wann werden Betriebsräte gesetzlich vorgeschrieben?


Viele Sklaven von heute tragen Uniform. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet über Hungerlöhne in der Sicherheitsbranche. Durchschnittlich 6,10 Euro verdienen die rund 8000 Wachleute in Hamburg. Damit liegen sie unter der vom Forschungsinstitut WSI definierten Armutsgrenze und sogar unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze. Für die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di wäre ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro das beste Mittel zu einer „halbwegs angemessenen“ Bezahlung.

Sklavenlöhne, obwohl das Sicherheitsgewerbe boomt. Allein die Stadt Hamburg zahlt den Wachdiensten jährlich 12,5 Millionen Euro, anstatt selbst Wachpersonal zu anständigen Konditionen einzustellen. Die öffentlichen Auftraggeber stören sich nicht an den schlechten Arbeitsbedingungen in der Sicherheitsbranche. Die wenigsten Firmen haben einen Betriebsrat, wenn Beschäftigte einen zu gründen versuchen, werden sie „massiven Repressionen“ ausgesetzt, bis hin zur Kündigung.

Nach den Lebensmittel-Discountern (Aldi, Lidl) sind die Sicherheits- firmen nun schon die zweite Branche, die mit sklavenartigen Arbeitsbedingungen und rigider Betriebsratsverweigerung in die Schlagzeilen geraten. „Die Sklavenhalterei in der Branche ist eine Schande für unsere Stadt“ sagte der Hamburger SPD-Landeschef Mathias Petersen zum „Hamburger Abendblatt“. Warum setzt er sich dann nicht dafür ein, dass Betriebsräte ab 12 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben werden?

Hartz IV: Warum will Kauder arbeitslose Akademiker demütigen?


Der Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU im Bundestag, Volker Kauder, will arbeitslose Akademiker auch zu einfachsten Arbeiten verpflichten, zum Beispiel zu Feldarbeit in der Landwirtschaft. Das sagte er der „Süddeutschen Zeitung“ in einem Interview. Zwar musste er mehrfach einräumen, dass es gar keine Jobs gibt, die den seiner Meinung nach „herumgammelnden“ Arbeitslosen angeboten werden könnten, dennoch ist es ihm besonders wichtig, dass genügend schmerzhafte Sanktions- möglichkeiten geschaffen werden.

Kann sich mal ein Journalist darum kümmern, warum der Mann das macht? Kindheitstraumata? Minderwertigkeitskomplex? Hassneurose? Jedenfalls wäre der Effekt dieser Akademiker-Demütigung angesichts 5,2 Millionen Hartz IV-Betroffener so marginal, dass es die Kosten- einsparung nicht sein kann.

Sollte Volker Kauder vielleicht besser eine Therapie anstatt Politik machen?

Warum nur Erleichterungen für Leute, die nicht für ihre Schulden haften wollen?


Die Gründung einer GmbH soll künftig schneller und billiger werden, meldet „tagesschau.de“. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass unter anderem das vorgeschriebene Stammkapital einer GmbH statt bisher 25.000 Euro künftig nur noch 10.000 Euro betragen muss, gleichzeitig werden etliche bürokratische Hürden beseitigt. Laut „Spiegel Online“ die größte Reform des GmbH-Rechts seit 25 Jahren.

Für Verbraucher, die eine Ware oder Dienstleistung im Voraus bezahlt haben, bedeutet die geplante Neuerung jedoch, dass im Fall einer GmbH-Insolvenz noch weniger zu holen sein wird als bisher .

Im umgekehrten Fall jedoch, wenn ein Verbraucher seine Schulden nicht bezahlen kann, sind für ihn nur Verschlechterungen geplant. Wie die Online-Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ kürzlich berichtete, sollen mittellose Schuldner künftig, anstatt nach sechs, erst nach acht Jahren entschuldet werden können. Und, anders als bislang, sollen während diesen acht Jahren Gerichtsvollzieher ständig bei ihnen pfänden dürfen.

Die meisten privaten Schuldner geraten unverschuldet in Not, sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit oder der aggressiven Kreditvergabe durch Banken und Einzelhandel. Kaufleute, die eine GmbH gründen, haben von vornherein nicht vor, für die Schulden der Firma zu haften. Das wird ihnen jetzt noch erleichtert.

Wo bleiben Erleichterungen für die vielen überschuldeten Privatleute?

Neonazis: Wie kann es „No-Go-Zonen“ geben, wenn Politiker sie wirklich nicht wollen?


Der frühere Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye hat in einem Interview mit „Spiegel Online“ betont, dass es – nicht nur, aber vor allem – in Ostdeutschland Bahnhofsvorplätze gebe, „die ein ausländisch aussehender Mensch besser meidet, weil er rechtsradikale Gewalt zu erwarten hätte“. Die vom Afrika-Rat geplante Landkarte mit „No-Go-Areas“ in Ostdeutschland sei dessen gutes Recht. Heye: „Im übrigen bezieht er sich dabei auf Daten des Verfassungschutzes.“

Wir halten fest: Es gibt also offizielle Daten einer Bundesbehörde über Straßen und Plätze in Deutschland, auf denen das Grundgesetz und andere deutsche Gesetze nicht mehr gelten!

Daraus kann man nur schließen, dass die amtierenden Politiker in Bund und Ländern diese „No-Go-Zonen“ nicht wirklich abschaffen wollen. Denn ebenso, wie es beim Bau der Atomanlagen, der Frankfurter Startbahn West oder der Castor-Transporte möglich war, geltendes Recht gegen breit organisierten, militanten Widerstand durchzusetzen, wäre das auch in anderen Regionen Deutschlands gegenüber Neonazis möglich; (wozu gibt es denn die fünf „Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften“?).

Oder indem farbige Polizisten in Zivil so lange auf diesen Straßen und Plätzen präsent sind, bis sich kein Neonazi mehr in die Nähe eines Ausländers traut, weil er fürchten muss, sofort von einem bereitstehenden Einsatzkommando festgenommen zu werden.

Falls es nicht genügend ausländisch aussehende Polizisten gibt, sind arbeitslose Migranten sicher gern bereit, sich ausbilden und einstellen zu lassen.

Weitere Maßnahmen wären Patrouillen „schwarzer Sheriffs“, (und zwar echt schwarzer), kostenlose Selbstverteidigungskurse für Ausländer, temporäre Polizeiposten in Containern, speziell eingerichtete Notrufsysteme in unsicheren Stadtbezirken usw.

Solange derartige Maßnahmen nicht ergriffen werden, müssen sich die Verantwortlichen vorwerfen lassen, die „No-Go-Zonen“ zu tolerieren oder sogar zu wollen.

(Weitere Berichte bei „focus online“ und „Spiegel Online“.)
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