Rassismus

Neonazis: Wie kann es „No-Go-Zonen“ geben, wenn Politiker sie wirklich nicht wollen?


Der frühere Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye hat in einem Interview mit „Spiegel Online“ betont, dass es – nicht nur, aber vor allem – in Ostdeutschland Bahnhofsvorplätze gebe, „die ein ausländisch aussehender Mensch besser meidet, weil er rechtsradikale Gewalt zu erwarten hätte“. Die vom Afrika-Rat geplante Landkarte mit „No-Go-Areas“ in Ostdeutschland sei dessen gutes Recht. Heye: „Im übrigen bezieht er sich dabei auf Daten des Verfassungschutzes.“

Wir halten fest: Es gibt also offizielle Daten einer Bundesbehörde über Straßen und Plätze in Deutschland, auf denen das Grundgesetz und andere deutsche Gesetze nicht mehr gelten!

Daraus kann man nur schließen, dass die amtierenden Politiker in Bund und Ländern diese „No-Go-Zonen“ nicht wirklich abschaffen wollen. Denn ebenso, wie es beim Bau der Atomanlagen, der Frankfurter Startbahn West oder der Castor-Transporte möglich war, geltendes Recht gegen breit organisierten, militanten Widerstand durchzusetzen, wäre das auch in anderen Regionen Deutschlands gegenüber Neonazis möglich; (wozu gibt es denn die fünf „Beweissicherungs- und Festnahmehundertschaften“?).

Oder indem farbige Polizisten in Zivil so lange auf diesen Straßen und Plätzen präsent sind, bis sich kein Neonazi mehr in die Nähe eines Ausländers traut, weil er fürchten muss, sofort von einem bereitstehenden Einsatzkommando festgenommen zu werden.

Falls es nicht genügend ausländisch aussehende Polizisten gibt, sind arbeitslose Migranten sicher gern bereit, sich ausbilden und einstellen zu lassen.

Weitere Maßnahmen wären Patrouillen „schwarzer Sheriffs“, (und zwar echt schwarzer), kostenlose Selbstverteidigungskurse für Ausländer, temporäre Polizeiposten in Containern, speziell eingerichtete Notrufsysteme in unsicheren Stadtbezirken usw.

Solange derartige Maßnahmen nicht ergriffen werden, müssen sich die Verantwortlichen vorwerfen lassen, die „No-Go-Zonen“ zu tolerieren oder sogar zu wollen.

(Weitere Berichte bei „focus online“ und „Spiegel Online“.)

Wann treten die Innenminister Schäuble         und Schönbohm zurück?


Spätestens, seit das Opfer der Potsdamer Ostersonntag-Schläger wieder ansprechbar ist, sind die deutschen Medien zur Tagesordnung übergegangen. Offenbar ist vergessen, dass sich die beiden zuständigen Innenminister – Wolfgang Schäuble für den Bund und Jörg Schönbohm für Brandenburg – unmöglich benommen haben, indem sie „nicht die Schläger, sondern den Generalbundesanwalt“ attackiert haben, wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ schrieb.

Anstatt Maßnahmen zu ergreifen, dass wenigstens künftig keine „anders Aussehende ins Koma geprügelt werden“ (ARD-Kommentar), entblödete sich der Bundesinnenminister nicht, darauf hinzuweisen, dass auch blonde und blauäugige Menschen Opfer von Überfällen würden. Zwar nahm er seine Äußerung später wieder zurück, aber wer so denkt und redet, ist als Innenminister eine grandiose Fehlbesetzung.
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