Bürgerrechte

Verfassungssünder: Wo bleibt die Entschuldigung von Beckstein und Co?


Die bundesweite Rasterfahndung nach so genannten Schläfern, bei der nach dem 11. September 2001 ohne konkreten Verdacht die Daten von Millionen Bürgern erfasst wurden, war verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Eine solche massenhafte Datenermittlung sei nur bei „einer konkreten Gefahr für hochrangige Rechtsgüter“ mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Gericht deutete an, dass die Polizeigesetze der meisten Bundesländer nachgebessert werden müssen, weil sie Rasterfahndungen ohne die erforderliche „konkrete Gefahr“ ermöglichen.

Was erwartet man von einem Politiker, der mit einem verfassungsfeindlichen Gesetzt erwischt worden ist? Doch wohl mindestens so viel Reue wie bei einem Verkehrssünder? Von wegen. Verfassungssünder Günther Beckstein (CSU) schimpfte, das Urteil sei ein „schwarzer Tag“ für „die wirksame Terrorismusbekämpfung in Deutschland“. Und der hessische Verfassungssünder Volker Bouffier (CDU) mäkelte, das Urteil zeige eine „Überbewertung des Datenschutzes gegenüber dem Schutz der Bevölkerung vor Anschlägen“. Auch der Bundesverfassungssünder Wolfgang Schäuble ließ durch einen Ministeriumssprecher seinen Ärger verkünden.

Auf die Idee, sich bei den Bürgern, insbesondere bei den Opfern der Rasterfahndung, für den Verfassungsbruch zu entschuldigen, kam nicht einer der Politiker.

(Berichte von „heise online“, „Frankfurter Rundschau“, „tagesschau.de“, „focus online“, „Hamburger Abendblatt“)
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