Vogelgrippe, Hochwasser, Sturmschäden:       Wo bleibt eine Katastrophen-Haftpflicht?


Die Sendung „Länderspiegel“ im ZDF berichtete soeben von der Insel Rügen. Die Vogelgripppe ist zwar seit zwei Monaten vorbei, doch für die Insulaner noch lang nicht ausgestanden. Im Gegensatz zu früheren Jahren ist jetzt zu Pfingsten kaum ein Hotel ausgebucht. Von 40 Prozent Ausfall spricht ein Hotelbesitzer. Nicht besser geht es den Landwirten, die von Eiern oder Geflügelzucht leben. Teilweise wurde ihnen im Februar der komplette Tierbestand getötet.

Warum wird nicht gesetzlich eine bundesweite betriebliche Katastrophen-Haftpflicht vorgeschrieben, die alle Unternehmen für derartige Schicksalsschläge absichert? Die Gastronomie auf Rügen gegen solche Ausfälle wie durch die Vogelgrippe, die Elb- oder Donauanlieger gegen Hochwasser, die Bergbewohner gegen Lawinen, küstennahe Betriebe gegen Sturm- oder Flutkatastrophen?

Aber keine private Versicherung, die Gefährdete von vornherein ausschließt oder den Opfern dann doch nichts bezahlt, weil ihre Aktionäre darunter leiden könnten. Eine öffentlich-rechtliche Versicherung wie die Unfallhaftpflicht der Berufsgenossenschaften, in die jeder Betrieb einzahlen müsste, aber auch jeder im Katastrophenfall Ansprüche hätte, staatlich verbürgt.

Dann würde die existenzielle Bedrohung Einzelner auf die vielen hunderttausend Schultern derjenigen Betriebe verteilt, die das Glück haben, von keinen Katastrophen behelligt zu werden.

Solidarprinzip nennt sich so etwas. Es ist eine der Errungenschaften, die die Zivilisation vom Dschungel unterscheiden.

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