Benachteiligte Kassenpatienten: Warum nicht gleiche Arzthonorare für alle festlegen?


Das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO hat in einer Stichprobe herausgefunden, dass Kassenpatienten mehr als doppelt so lange auf einen Facharzttermin warten müssen als Privatpatienten, im Durchschnitt 9,4 Tage anstatt 3,9 Tage; fast die Hälfte der Privatpatienten erhielt sogar noch am gleichen oder am nächsten Tag einen Termin.

Das Bundesgesundheitsministerium hält die Benachteiligung für nicht akzeptabel, der Chef der Kassenärzlichen Vereinigung findet die längeren Wartezeiten „vor dem Hintergrund der finanziellen Situation in vielen Vertragsarztpraxen“ verständlich. Auf Deutsch: Wer mehr Honorar bringt, darf bevorzugt werden.

Nachdem Privatpatienten ohnehin geringere Beiträge in das Gesundheitssystem einzahlen als Kassenpatienten (Gesundheitsexperte Lauterbach: „Parasiten“), müssen sich die Politiker fragen lassen, warum nicht gleiche Arzthonorare für alle Patienten vorgeschrieben werden. Dann gibt es auch keinen Grund mehr, Kassenpatienten zu diskriminieren.

rgm

EU: Darf Wettbewerb Menschen schaden?


In einer Glosse weint die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) um die Einschränkungen, die zurzeit noch für das neue Euro-Land Slowenien gelten. Wo doch der dauerhafte Erfolg der Währungsunion offene Märkte und die Bereitschaft zum Wettbewerb verlange. Das Unverständnis der Politiker sei eine ernste Gefahr für den Euro.

Die Argumentation der FAZ macht einen Kardinalfehler der gesamten EU deutlich: Als Erfolg gilt immer nur, was den Konzernen in Industrie und Handel nützt.

Für Verbraucher bedeuten offene Märkte und grenzenloser Wettbewerb eine erhebliche Verschlechterung der Versorgung (keine Lebensmittelläden und kein Postamt mehr auf den Dörfern, immer weniger Bäcker, Metzger und bald auch Apotheken).

Arbeitnehmer wiederum konkurrieren mit den niedrigsten Löhnen, die irgendwo in Euroland gezahlt werden, ohne ihrerseits auf die niedrigen Mieten, Gebühren und Preise dieser fernen Regionen Zugriff zu haben.

Multinationale Konzerne produzieren dort, wo es am billigsten ist, und verkaufen da, wo der höchste Gewinn wartet. Für Arbeitnehmer, aber auch (Schein-)Selbständige und Mittelständler, gilt das Gegenteil – sie müssen da einkaufen, wo es am teuersten ist, während sich ihre Arbeitsplätze an den billigsten Regionen orientieren oder gleich ganz dorthin exportiert werden.

Wie sehr darf Wettbewerb um jeden Preis den Menschen schaden? Die Politiker haben nur eine Notbremse gezogen, bevor ihre Wähler von der unsozialen EU ganz die Nase voll haben.

rgm

Zwangsverschlüsselung: Darf sich RTL sein Programm zweimal bezahlen lassen?


Die von den Sendergruppen RTL (RTL, VOX, RTL2, Super RTL, n-tv) und MTV Networks (MTV, VIVA, Comedy) beschlossene Zwangsver- schlüsselung ihrer Satellitenprogramme stößt auf breite Kritik. Sogar der Medienminister Hessens, Stefan Grüttner (CDU), droht mit Konsequenzen.

Noch keiner der Kritiker hat bisher darauf hingewiesen, dass die Programme der kommerziellen TV-Sender längst bezahlt sind – über das Werbeaufkommen: Insgesamt 3,8 Milliarden Euro jährlich, rund 2,3 Milliarden Euro davon allein an RTL.

Schließlich kalkuliert die Industrie ihre Werbekosten in die Warenpreise, bei manchen stark beworbenen Produkten kann der Werbeanteil mehr als ein Drittel des Verkaufspreises ausmachen.

Wenn ein Händler seinen Kunden für eine Warenlieferung zweimal zur Kasse bittet, ist das Betrug. Warum darf sich RTL sein Programm zweimal bezahlen lassen?

rgm

Ladenschluss fällt: Warum besuchen die Opfer nicht ihre Politiker – rund um die Uhr?


Wenn heute im Bundesrat die Föderalismusreform verabschiedet wird, brechen für die Beschäftigten im Einzelhandel harte Zeiten an. Dann geht nämlich die Zuständigkeit für die Ladenschlussgesetzgebung auf die Bundesländer über. Und die meisten der Landesregierungen wollen die Öffnungszeiten – außer an Sonntagen – völlig freigeben. Das berichten u.a. „Frankfurter Rundschau“, „Stuttgarter Zeitung“ und „tagesschau.de“.

Für viele Beschäftigten im Einzelhandel bedeutet dies entweder unsoziale, familienfeindliche Arbeitszeiten ohne finanziellen Ausgleich – oder Arbeitslosigkeit. Denn Experten erwarten einen weiteren Konzentrationsschub durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten, weil kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr mithalten können.

Doch nur die saarländische CDU-Regierung wird aus diesem Grund den Ladenschluss beibehalten. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen erhoffen sich von einer werktäglichen Rund-um-die-Uhr-Freigabe zusätzliche Umsätze im Einzelhandel, auch wenn der Kieler CDU-Wirtschaftsminister Austermann im NDR-Interview einräumen musste, dass die Bürger im nächsten Jahr weniger Geld zum Ausgeben haben werden.

Mecklenburg-Vorpommern will zusätzlich zu den Werktagen sogar noch den Sonntag freigeben, offenbar hält die dortige rot-rote Regierung ihre Bürger für besonders vermögend.

Die Opfer dieser „Reform“ haben allerdings ein Stück weit auch selber Schuld, weil sie sich alles gefallen lassen. Warum vergelten sie zum Beispiel nicht Gleiches mit Gleichem und besuchen ihre Volksvertreter ebenfalls rund um die Uhr?

rgm

Telekom-Sondergesetz: Warum werden 15.000 Beamte frühpensioniert und nicht versetzt?


Während Arbeitsminister Müntefering die Rente mit 67 propagiert,
soll auf Wunsch von Kanzlerin Merkel und Finanzminister Steinbrück
der Bundesrat per Sondergesetz Telekom, Post und Postbank erlauben, 15.000 Beamte bereits mit 55 Jahren in den Ruhestand zu schicken.

Der Grund: Die 15.000 Beamten stammen noch aus den Zeiten der Deutschen Bundespost und werden heute nicht mehr gebraucht. „Aber warum hat man nicht das Nächstliegende getan, nämlich die Beamten woanders zu beschäftigen?“ fragt die „Süddeutsche Zeitung“ in ihrer Online-Ausgabe. Schließlich handele es sich dabei häufig um hochqualifizierte Fernmeldetechniker, die sich auch in andere Tätigkeiten einarbeiten könnten.

Die Antwort: Der Versetzung von Beamten auf ganz andere Stellen sind Grenzen gesetzt, die neue Beschäftigung muss „amtsangemessen“ sein, heißt es im Beamtengesetz.

Warum wird dann statt des Sondergesetzes zur Frühpensionierung nicht einfach das Beamtengesetz geändert, fragen sich sicher nicht nur die Hartz IV-Opfer, die gezwungen sind, jeden schäbigen Sklavenjob anzunehmen.

rgm

Emissionshandel: Warum sagt niemand, dass die Stromversorger ihre Kunden betrügen?


Dass die Bundesregierung die CO2-Emissionsberechtigungen den Energieunternehmen schlichtweg schenkt und damit auf Milliarden- einnahmen verzichtet, ist angesichts der chronisch klammen Staatskasse ohnehin ein Skandal.

Dass die Versorger aber dennoch auf ihre Strompreise „Anschaffungs- kosten“ entsprechend dem Marktwert der Emissionszertifikate aufge- schlagen haben, ist schlicht und einfach Betrug.

Was würde Ihnen wohl passieren, wenn sie in Ihrer Spesenabrechnung Benzinkosten anführten, die Sie gar nicht verauslagt haben? Das wäre Spesenbetrug und womöglich ein Kündigungsgrund.

Außer, Sie sind ein Energiekonzern.

rgm

Diskriminierung doch ein bisschen okay?


Die CDU/CSU hat nun doch eine Aufweichung des geplanten Gleichbehandlungsgesetzes erreicht. Wie die Online-Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ (FTD) meldet, soll das Recht der Gewerkschaften, gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu klagen, nicht in kleinen Firmen gelten.

Außerdem wird die Beweislast nun doch den Opfern aufgebürdet. Erst wenn sie „Indizien“ für ihre Diskriminierung bewiesen haben, muss der Arbeitgeber seinerseits den Gegenbeweis antreten.

Nachzuvollziehen ist die Logik der CDU/CSU nicht. Entweder jemand wurde diskriminiert oder er wurde nicht diskriminiert. Was hat das denn damit zu tun, ob der Täter ein großer oder kleiner Betrieb bzw. Vermieter ist?

Wird demnächst auch der Vergewaltigungsparagraph gelockert, weil Mitarbeitern von Kleinfirmen keine Triebkontrolle zugemutet werden kann?

rgm

Vogelgrippe, Hochwasser, Sturmschäden:       Wo bleibt eine Katastrophen-Haftpflicht?


Die Sendung „Länderspiegel“ im ZDF berichtete soeben von der Insel Rügen. Die Vogelgripppe ist zwar seit zwei Monaten vorbei, doch für die Insulaner noch lang nicht ausgestanden. Im Gegensatz zu früheren Jahren ist jetzt zu Pfingsten kaum ein Hotel ausgebucht. Von 40 Prozent Ausfall spricht ein Hotelbesitzer. Nicht besser geht es den Landwirten, die von Eiern oder Geflügelzucht leben. Teilweise wurde ihnen im Februar der komplette Tierbestand getötet.

Warum wird nicht gesetzlich eine bundesweite betriebliche Katastrophen-Haftpflicht vorgeschrieben, die alle Unternehmen für derartige Schicksalsschläge absichert? Die Gastronomie auf Rügen gegen solche Ausfälle wie durch die Vogelgrippe, die Elb- oder Donauanlieger gegen Hochwasser, die Bergbewohner gegen Lawinen, küstennahe Betriebe gegen Sturm- oder Flutkatastrophen?

Aber keine private Versicherung, die Gefährdete von vornherein ausschließt oder den Opfern dann doch nichts bezahlt, weil ihre Aktionäre darunter leiden könnten. Eine öffentlich-rechtliche Versicherung wie die Unfallhaftpflicht der Berufsgenossenschaften, in die jeder Betrieb einzahlen müsste, aber auch jeder im Katastrophenfall Ansprüche hätte, staatlich verbürgt.

Dann würde die existenzielle Bedrohung Einzelner auf die vielen hunderttausend Schultern derjenigen Betriebe verteilt, die das Glück haben, von keinen Katastrophen behelligt zu werden.

Solidarprinzip nennt sich so etwas. Es ist eine der Errungenschaften, die die Zivilisation vom Dschungel unterscheiden.

Sklavenbranchen: Wann werden Betriebsräte gesetzlich vorgeschrieben?


Viele Sklaven von heute tragen Uniform. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet über Hungerlöhne in der Sicherheitsbranche. Durchschnittlich 6,10 Euro verdienen die rund 8000 Wachleute in Hamburg. Damit liegen sie unter der vom Forschungsinstitut WSI definierten Armutsgrenze und sogar unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze. Für die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di wäre ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro das beste Mittel zu einer „halbwegs angemessenen“ Bezahlung.

Sklavenlöhne, obwohl das Sicherheitsgewerbe boomt. Allein die Stadt Hamburg zahlt den Wachdiensten jährlich 12,5 Millionen Euro, anstatt selbst Wachpersonal zu anständigen Konditionen einzustellen. Die öffentlichen Auftraggeber stören sich nicht an den schlechten Arbeitsbedingungen in der Sicherheitsbranche. Die wenigsten Firmen haben einen Betriebsrat, wenn Beschäftigte einen zu gründen versuchen, werden sie „massiven Repressionen“ ausgesetzt, bis hin zur Kündigung.

Nach den Lebensmittel-Discountern (Aldi, Lidl) sind die Sicherheits- firmen nun schon die zweite Branche, die mit sklavenartigen Arbeitsbedingungen und rigider Betriebsratsverweigerung in die Schlagzeilen geraten. „Die Sklavenhalterei in der Branche ist eine Schande für unsere Stadt“ sagte der Hamburger SPD-Landeschef Mathias Petersen zum „Hamburger Abendblatt“. Warum setzt er sich dann nicht dafür ein, dass Betriebsräte ab 12 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben werden?
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Benachteiligte Kassenpatienten:...
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