Diskriminierung doch ein bisschen okay?


Die CDU/CSU hat nun doch eine Aufweichung des geplanten Gleichbehandlungsgesetzes erreicht. Wie die Online-Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ (FTD) meldet, soll das Recht der Gewerkschaften, gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz zu klagen, nicht in kleinen Firmen gelten.

Außerdem wird die Beweislast nun doch den Opfern aufgebürdet. Erst wenn sie „Indizien“ für ihre Diskriminierung bewiesen haben, muss der Arbeitgeber seinerseits den Gegenbeweis antreten.

Nachzuvollziehen ist die Logik der CDU/CSU nicht. Entweder jemand wurde diskriminiert oder er wurde nicht diskriminiert. Was hat das denn damit zu tun, ob der Täter ein großer oder kleiner Betrieb bzw. Vermieter ist?

Wird demnächst auch der Vergewaltigungsparagraph gelockert, weil Mitarbeitern von Kleinfirmen keine Triebkontrolle zugemutet werden kann?

rgm
Christian Rath (Gast) - 2. Jul, 14:15

Auch kleine Betriebe dürfen nicht diskriminieren. Der von Diskriminierung Betroffene kann auch hier auf Schadensersatz klagen. Die Einschränkung bezieht sich nur auf Klagen des Betriebsrats oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft. Diese sind auch ohne und gegen den Willen des (vielleicht eingeschüchterten) Betroffenen möglich. Solche Klagen sind aber nur in Betrieben zulässig, die mindestens fünf Mitarbeiter haben.
CHR

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