Sklavenbranchen: Wann werden Betriebsräte gesetzlich vorgeschrieben?
Viele Sklaven von heute tragen Uniform. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet über Hungerlöhne in der Sicherheitsbranche. Durchschnittlich 6,10 Euro verdienen die rund 8000 Wachleute in Hamburg. Damit liegen sie unter der vom Forschungsinstitut WSI definierten Armutsgrenze und sogar unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze. Für die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di wäre ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro das beste Mittel zu einer „halbwegs angemessenen“ Bezahlung.
Sklavenlöhne, obwohl das Sicherheitsgewerbe boomt. Allein die Stadt Hamburg zahlt den Wachdiensten jährlich 12,5 Millionen Euro, anstatt selbst Wachpersonal zu anständigen Konditionen einzustellen. Die öffentlichen Auftraggeber stören sich nicht an den schlechten Arbeitsbedingungen in der Sicherheitsbranche. Die wenigsten Firmen haben einen Betriebsrat, wenn Beschäftigte einen zu gründen versuchen, werden sie „massiven Repressionen“ ausgesetzt, bis hin zur Kündigung.
Nach den Lebensmittel-Discountern (Aldi, Lidl) sind die Sicherheits- firmen nun schon die zweite Branche, die mit sklavenartigen Arbeitsbedingungen und rigider Betriebsratsverweigerung in die Schlagzeilen geraten. „Die Sklavenhalterei in der Branche ist eine Schande für unsere Stadt“ sagte der Hamburger SPD-Landeschef Mathias Petersen zum „Hamburger Abendblatt“. Warum setzt er sich dann nicht dafür ein, dass Betriebsräte ab 12 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben werden?
rgm - 3. Jun, 06:30