Wirtschaft

Ladenschluss fällt: Warum besuchen die Opfer nicht ihre Politiker – rund um die Uhr?


Wenn heute im Bundesrat die Föderalismusreform verabschiedet wird, brechen für die Beschäftigten im Einzelhandel harte Zeiten an. Dann geht nämlich die Zuständigkeit für die Ladenschlussgesetzgebung auf die Bundesländer über. Und die meisten der Landesregierungen wollen die Öffnungszeiten – außer an Sonntagen – völlig freigeben. Das berichten u.a. „Frankfurter Rundschau“, „Stuttgarter Zeitung“ und „tagesschau.de“.

Für viele Beschäftigten im Einzelhandel bedeutet dies entweder unsoziale, familienfeindliche Arbeitszeiten ohne finanziellen Ausgleich – oder Arbeitslosigkeit. Denn Experten erwarten einen weiteren Konzentrationsschub durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten, weil kleine und mittlere Unternehmen nicht mehr mithalten können.

Doch nur die saarländische CDU-Regierung wird aus diesem Grund den Ladenschluss beibehalten. Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen erhoffen sich von einer werktäglichen Rund-um-die-Uhr-Freigabe zusätzliche Umsätze im Einzelhandel, auch wenn der Kieler CDU-Wirtschaftsminister Austermann im NDR-Interview einräumen musste, dass die Bürger im nächsten Jahr weniger Geld zum Ausgeben haben werden.

Mecklenburg-Vorpommern will zusätzlich zu den Werktagen sogar noch den Sonntag freigeben, offenbar hält die dortige rot-rote Regierung ihre Bürger für besonders vermögend.

Die Opfer dieser „Reform“ haben allerdings ein Stück weit auch selber Schuld, weil sie sich alles gefallen lassen. Warum vergelten sie zum Beispiel nicht Gleiches mit Gleichem und besuchen ihre Volksvertreter ebenfalls rund um die Uhr?

rgm

Vogelgrippe, Hochwasser, Sturmschäden:       Wo bleibt eine Katastrophen-Haftpflicht?


Die Sendung „Länderspiegel“ im ZDF berichtete soeben von der Insel Rügen. Die Vogelgripppe ist zwar seit zwei Monaten vorbei, doch für die Insulaner noch lang nicht ausgestanden. Im Gegensatz zu früheren Jahren ist jetzt zu Pfingsten kaum ein Hotel ausgebucht. Von 40 Prozent Ausfall spricht ein Hotelbesitzer. Nicht besser geht es den Landwirten, die von Eiern oder Geflügelzucht leben. Teilweise wurde ihnen im Februar der komplette Tierbestand getötet.

Warum wird nicht gesetzlich eine bundesweite betriebliche Katastrophen-Haftpflicht vorgeschrieben, die alle Unternehmen für derartige Schicksalsschläge absichert? Die Gastronomie auf Rügen gegen solche Ausfälle wie durch die Vogelgrippe, die Elb- oder Donauanlieger gegen Hochwasser, die Bergbewohner gegen Lawinen, küstennahe Betriebe gegen Sturm- oder Flutkatastrophen?

Aber keine private Versicherung, die Gefährdete von vornherein ausschließt oder den Opfern dann doch nichts bezahlt, weil ihre Aktionäre darunter leiden könnten. Eine öffentlich-rechtliche Versicherung wie die Unfallhaftpflicht der Berufsgenossenschaften, in die jeder Betrieb einzahlen müsste, aber auch jeder im Katastrophenfall Ansprüche hätte, staatlich verbürgt.

Dann würde die existenzielle Bedrohung Einzelner auf die vielen hunderttausend Schultern derjenigen Betriebe verteilt, die das Glück haben, von keinen Katastrophen behelligt zu werden.

Solidarprinzip nennt sich so etwas. Es ist eine der Errungenschaften, die die Zivilisation vom Dschungel unterscheiden.

Sklavenbranchen: Wann werden Betriebsräte gesetzlich vorgeschrieben?


Viele Sklaven von heute tragen Uniform. Das „Hamburger Abendblatt“ berichtet über Hungerlöhne in der Sicherheitsbranche. Durchschnittlich 6,10 Euro verdienen die rund 8000 Wachleute in Hamburg. Damit liegen sie unter der vom Forschungsinstitut WSI definierten Armutsgrenze und sogar unter der gesetzlichen Pfändungsfreigrenze. Für die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di wäre ein gesetzlicher Mindestlohn von 7,50 Euro das beste Mittel zu einer „halbwegs angemessenen“ Bezahlung.

Sklavenlöhne, obwohl das Sicherheitsgewerbe boomt. Allein die Stadt Hamburg zahlt den Wachdiensten jährlich 12,5 Millionen Euro, anstatt selbst Wachpersonal zu anständigen Konditionen einzustellen. Die öffentlichen Auftraggeber stören sich nicht an den schlechten Arbeitsbedingungen in der Sicherheitsbranche. Die wenigsten Firmen haben einen Betriebsrat, wenn Beschäftigte einen zu gründen versuchen, werden sie „massiven Repressionen“ ausgesetzt, bis hin zur Kündigung.

Nach den Lebensmittel-Discountern (Aldi, Lidl) sind die Sicherheits- firmen nun schon die zweite Branche, die mit sklavenartigen Arbeitsbedingungen und rigider Betriebsratsverweigerung in die Schlagzeilen geraten. „Die Sklavenhalterei in der Branche ist eine Schande für unsere Stadt“ sagte der Hamburger SPD-Landeschef Mathias Petersen zum „Hamburger Abendblatt“. Warum setzt er sich dann nicht dafür ein, dass Betriebsräte ab 12 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben werden?
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