Gast (Gast) - 27. Mai, 19:48

Mal anders gefragt:

Seid ihr sicher, dass ihr das wollt?
Eine Spritze ohne Einwilligung des Patienten gilt juristisch noch immer als Körperverletzung.
Impfdiskussion hin oder her - eine stattlich angeordnete Körperverletzung kann ja wohl nicht gewollt sein!
Und wer trägt die Kosten etc. bei auftretenden Komplikationen?

Sonya (Gast) - 29. Mai, 08:18

DU bist zum Kotzen arrogant!

Ja, ich bin sicher, dass ICH es will. Viele betroffene Familien wären dankbar, hätte es Impfpflicht gegeben. Die tragischen Folgen dieses Versäumnisses kann DU dir wohl nicht vorstellen?
Ich wünsche dir nur einen einzigen Tag hier: http://www.gfo-online.de/kinderhospiz/
Dann würdest DU begreifen, wie dumm und arrogant deine Äußerung ist.
Körperverletzung: Ich hoffe nur für dich, dass kein Notarzt je auf deine Einverständniserklärung wartet, bevor er dir die rettende Spritze gibt!

Lg an alle Mütter und Väter, Sonya
Au weia (Gast) - 29. Mai, 22:20

Der Staat zahlt

Der Staat zahlt schon immer bei Impfkomplikationen, weil es im gesellschaftlichen Interesse ist, dass geimpft wird.

Zum Thema »Körperverletzung«: Diese Argumentation ist auf dem Niveau der Zeugen Jehovas. Die sterben auch lieber, als eine Bluttransfusion zuzulassen, weil ihnen da ja eine heidnische Seele eingeflößt wird...
Gast (Gast) - 1. Jun, 21:46

Juristisch!

Liebe Sonya,

meine dumme und arrogante Äußerung ist leider juristische Tatsache (also ein dummes und arrogantes Gesetz)!
Es handelt sich bei fehlender Einverständniserklärung des Patienten (oder Vormunds) um eine einfache Körperverletzung nach §223 STGB.

Wie weit diese rechtswidrig ist, wird diskutiert; ebenso wie die mögliche Kollision mit §1631(1)STGB.

Was deinen Notfall angeht, handelt es sich hierbei um eine ebenfalls juristisch geklärte Ausnahme (siehe auch unterlassene Hilfeleistung).

Das viele betroffene Familien dankbar gewesen wären, hätte es Impfpflicht gegeben, gebe ich als Argument postwendend zurück: Hätten sie (gemäß ihrer Pflicht zur Personensorge) sich informiert, hätten sie wahrscheinlich geimpft, oder aber begründet nicht geimpft, weshalb sie jetzt kaum nachträglich eine Verpflichtung verlangen können.

Mit Verlaub: Ich habe selber ein Kind und habe es nur teilweise impfen lassen, weil eine sechsfach-Impfung eben nicht ohne Risiko ist.
Einige Impfungen kann man dann noch nachholen, für andere gibt es keine einzelnen Impfstoffe.

Es gibt auch tragische Folgen fehlerhafter Impfungen oder als Impfkomplikationen - diese unterschlägst du, was ich nun wiederum nicht wenig arrogant finde.

@Au weia: Zeugen Jehovas? So´n Blödsinn! Siehe oben.
Wo zahlt der Staat für Impfkomplikationen? Solche werden doch kaum erkannt und selten anerkannt.
Der Staat zahlt also nicht mehr als im Rahmen der allgemeinen Krankenkassenleistungen.

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