Warum nur Erleichterungen für Leute, die nicht für ihre Schulden haften wollen?
Die Gründung einer GmbH soll künftig schneller und billiger werden, meldet „tagesschau.de“. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, dass unter anderem das vorgeschriebene Stammkapital einer GmbH statt bisher 25.000 Euro künftig nur noch 10.000 Euro betragen muss, gleichzeitig werden etliche bürokratische Hürden beseitigt. Laut „Spiegel Online“ die größte Reform des GmbH-Rechts seit 25 Jahren.
Für Verbraucher, die eine Ware oder Dienstleistung im Voraus bezahlt haben, bedeutet die geplante Neuerung jedoch, dass im Fall einer GmbH-Insolvenz noch weniger zu holen sein wird als bisher .
Im umgekehrten Fall jedoch, wenn ein Verbraucher seine Schulden nicht bezahlen kann, sind für ihn nur Verschlechterungen geplant. Wie die Online-Ausgabe der „Financial Times Deutschland“ kürzlich berichtete, sollen mittellose Schuldner künftig, anstatt nach sechs, erst nach acht Jahren entschuldet werden können. Und, anders als bislang, sollen während diesen acht Jahren Gerichtsvollzieher ständig bei ihnen pfänden dürfen.
Die meisten privaten Schuldner geraten unverschuldet in Not, sei es aufgrund von Arbeitslosigkeit oder der aggressiven Kreditvergabe durch Banken und Einzelhandel. Kaufleute, die eine GmbH gründen, haben von vornherein nicht vor, für die Schulden der Firma zu haften. Das wird ihnen jetzt noch erleichtert.
Wo bleiben Erleichterungen für die vielen überschuldeten Privatleute?
rgm - 30. Mai, 13:25